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Die verschiedenen Arten von Arbeitsvertrag in Frankreich

Der Arbeitsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Von traditionellen unbefristeten und befristeten Verträgen bis hin zu Sonderverträgen – entdecken Sie die wichtigsten Vertragsarten in Frankreich sowie deren spezifische Merkmale und Pflichten.

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die deren Rechte und Pflichten festlegt. Er basiert auf drei Hauptkriterien: der Bereitstellung von Arbeit, der Vergütung und dem Rechtsverhältnis. Mit der Unterzeichnung des Vertrags wird die Einstellung bestätigt und wesentliche Bedingungen wie Dauer, Vergütung und Arbeitszeiten werden definiert.

Das Arbeitsrecht schreibt je nach Situation unterschiedliche Vertragsarten vor (unbefristet, befristet, zeitweise usw.). Einige Verträge sind schriftlich festgehalten, andere können stillschweigend bestehen (was jedoch selten ratsam ist). In jedem Fall gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen den Schutz der Arbeitnehmer und minimiert das Streitrisiko für den Arbeitgeber. Korrekte Einstellungsverfahren gewährleisten eine eindeutige Meldung an die Sozialversicherungsträger.

Die verschiedenen Arbeitsverträge

Der unbefristete Arbeitsvertrag (CDI)

Der unbefristete Arbeitsvertrag ist die gängigste und stabilste Form des Arbeitsvertrags. Er ist zeitlich unbegrenzt und garantiert dem Arbeitnehmer Arbeitsplatzsicherheit. Ein Arbeitgeber kann einen unbefristeten Vertrag nur aus triftigem Grund kündigen (z. B. aus wirtschaftlichen oder disziplinarischen Gründen, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber). Sein Hauptvorteil liegt in der Förderung von Stabilität und Mitarbeiterbindung.

Der unbefristete Arbeitsvertrag kann je nach Vereinbarung zwischen den Parteien in Vollzeit oder Teilzeit abgeschlossen werden. Er muss die obligatorischen Angaben enthalten (Berufsbezeichnung, Arbeitsort, Gehalt, gegebenenfalls Wettbewerbsverbot).

Befristeter Arbeitsvertrag (CDD)

Ein befristeter Arbeitsvertrag dient der Erfüllung spezifischer Bedürfnisse und ist zeitlich begrenzt, beispielsweise zur vorübergehenden Deckung eines erhöhten Arbeitsaufkommens oder zur Vertretung einer Fachkraft. Er muss das Enddatum oder den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festlegen. Das Arbeitsrecht sieht hierfür strenge Regeln vor (Verlängerung, Begründung, Abfindung bei Vertragsende). Werden diese Regeln nicht eingehalten, besteht die Gefahr, dass der befristete Vertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt wird.

Bei Vertragsende wird eine Abfindung (oder ein Bonus für prekäre Beschäftigung) gezahlt, es sei denn, der/die Arbeitnehmer/in erhält anschließend einen unbefristeten Vertrag. Diese Abfindung beträgt 10 % des Bruttogehalts. Etwaige Überstunden unterliegen weiterhin dem allgemeinen Arbeitsrecht.

Der Teilzeitvertrag

Ein Teilzeitvertrag entspricht einer Beschäftigung mit weniger als der gesetzlichen Wochenarbeitszeit (35 Stunden). Er kann je nach Bedarf unbefristet (CDI) oder befristet (CDD) sein. Die Vertragsbedingungen (Stundenverteilung, Arbeitstage usw.) müssen im Vertrag klar festgelegt sein.

Teilzeitbeschäftigte haben, entsprechend ihrer Arbeitszeit, die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte: bezahlter Urlaub, Weiterbildung und Sozialversicherung. Arbeitgeber müssen eine Mindeststundenzahl einhalten und übermäßig fragmentierte Arbeitszeiten vermeiden, um das Privatleben der Beschäftigten zu schützen.

Der befristete Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag (auch Zeitarbeitsvertrag genannt) betrifft drei Parteien: das einsetzende Unternehmen, die Zeitarbeitsfirma und den Zeitarbeiter. Die genauen Bedingungen für die Anwendung dieser Vertragsart sind im Arbeitsgesetzbuch geregelt. Die maximale Vertragsdauer (in der Regel maximal 18 Monate) sowie die spezifischen Bedingungen sind ebenfalls festgelegt.

Die Zeitarbeitsfirma zahlt dem Arbeitnehmer ein Gehalt, der zusätzlich eine Abfindung für prekäre Beschäftigungsverhältnisse sowie eine Auszahlung für angesammelte, aber nicht genommene Urlaubstage erhält. Zeitarbeitsverträge werden aufgrund ihrer Flexibilität und Anpassungsfähigkeit bei kurzfristigem Personalbedarf bevorzugt.

Der CESU-Arbeitsvertrag

Der CESU-Arbeitsvertrag (Universal Service Employment Voucher) vereinfacht die Einstellung von Arbeitskräften für Privatpersonen, die jemanden zu Hause beschäftigen möchten (Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Gartenarbeit usw.). Dieses System erleichtert die Anmeldung der Beschäftigten, die Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnzahlung.

Dank des CESU (Universal Service Employment Voucher) ist das Beschäftigungsverhältnis offiziell und erfüllt alle gesetzlichen Verpflichtungen (Gehaltsabrechnungen, bezahlter Urlaub, Versicherungen usw.). Es ist ein einfacher Weg, Schwarzarbeit zu vermeiden und von möglichen Steuervorteilen für erbrachte Dienstleistungen zu profitieren.

Der Saisonarbeitsvertrag

Saisonverträge gelten für Tätigkeiten, die an eine bestimmte Saison gebunden sind (z. B. Weinlese, Tourismus, Ackerbau). Die Dauer richtet sich nach der Saison und überschreitet nicht den vorübergehenden Bedarf. In der Regel wird ein Zuschlag für prekäre Beschäftigung gezahlt, sofern keine günstigere Branchenvereinbarung besteht.

Saisonarbeiter können unter Umständen vom Vorjahr zum Folgejahr zurückgerufen werden und genießen dann Vorrang bei der Wiedereinstellung. Ansprüche auf Weiterbildung und soziale Absicherung variieren je nach Vertragslaufzeit und geltenden Tarifverträgen.

Der Ausbildungsvertrag

Ausbildungsverträge richten sich an junge Menschen zwischen 16 und 29 Jahren (Ausnahmen sind möglich). Sie umfassen abwechselnd theoretischen Unterricht in einem Ausbildungszentrum und praktische Erfahrung in einem Unternehmen mit dem Ziel, einen Berufsabschluss oder eine andere berufliche Qualifikation zu erlangen. Die Vergütung richtet sich nach Alter und Ausbildungsfortschritt.

Auszubildende haben Arbeitnehmerstatus und sind sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber profitieren von finanzieller Unterstützung (Beitragsbefreiungen, Einstellungsprämien) zur Förderung der Ausbildung. Dieses System unterstützt die Integration und die berufliche Weiterentwicklung.

Der Berufsausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag richtet sich an Arbeitssuchende, junge Erwachsene unter 26 Jahren oder Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren möchten. Er kombiniert theoretische Schulung (in einer Ausbildungseinrichtung) mit praktischer Anwendung in einem Unternehmen. Es handelt sich um ein duales Ausbildungsprogramm, ähnlich einer Lehre, jedoch mit breiteren Zulassungsvoraussetzungen.

Der Arbeitgeber profitiert von Steuerbefreiungen und Fördermitteln von Organisationen zur beruflichen Weiterbildung. Der Arbeitnehmer erwirbt eine anerkannte Qualifikation (Diplom, Zertifikat, RNCP-Zertifizierung) und verbessert dadurch seine Beschäftigungschancen. Die Vertragslaufzeit beträgt 6 bis 24 Monate.

Der befristete Seniorvertrag

Der befristete Vertrag für Senioren ist Personen über 57 Jahren vorbehalten, die eine Beschäftigung suchen oder von einem Umschulungsvertrag profitieren. Ziel ist es, die Umschulung oder die Weiterbeschäftigung einer potenziell gefährdeten Bevölkerungsgruppe zu fördern.

Die Laufzeit kann unter bestimmten Bedingungen bis zu 36 Monate betragen. Dieses Modell bietet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität für den Arbeitgeber und Sicherheit für den älteren Arbeitnehmer. Es ist eine geeignete Antwort auf die Herausforderungen des aktiven Alterns auf dem Arbeitsmarkt.

Der einheitliche Integrationsvertrag

Der CUI (Contrat Unique d'Insertion – Einheitlicher Integrationsvertrag) ist ein Programm zur Erleichterung der Beschäftigung von Menschen mit eingeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt. Er kann als unbefristeter (CDI) oder befristeter (CDD) Vertrag abgeschlossen werden und beinhaltet finanzielle Unterstützung für den Arbeitgeber zur Senkung der Lohnkosten.

Dieser Vertrag zielt primär auf die berufliche Wiedereingliederung durch individuelle Unterstützung, Schulungsprogramme und maßgeschneiderte Nachbetreuung ab. Das CUI trägt somit zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Zielgruppen (Langzeitarbeitslose, Empfänger von Mindestsozialleistungen usw.) bei und fördert die Stabilität ihrer beruflichen Laufbahn.

Der befristete Nutzungsvertrag

Der befristete Arbeitsvertrag für bestimmte Zwecke (CDDU) ist ein Vertragstyp, der bestimmten Branchen (Hotels, Restaurants, Unterhaltung, audiovisuelle Medien usw.) vorbehalten ist, in denen die Geschäftstätigkeit naturgemäß Schwankungen unterliegt. Sein Hauptmerkmal: Er kann für sehr kurze Einsätze abgeschlossen und mehrfach verlängert werden.

Der befristete Arbeitsvertrag für bestimmte Zwecke unterliegt strengen Regelungen, um Missbrauch und Arbeitsplatzunsicherheit zu verhindern. Der Arbeitgeber muss die regelmäßige Anwendung dieser Vertragsart im jeweiligen Sektor nachweisen, andernfalls besteht die Gefahr, dass der Vertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt wird.

Der intermittierende Vertrag

Der befristete Arbeitsvertrag sieht den Wechsel zwischen Arbeits- und Ruhephasen vor. Er ist in der künstlerischen Produktion weit verbreitet und deckt den wiederkehrenden, aber nicht ununterbrochenen Bedarf eines Unternehmens (Aufführungen, Festivals, Veranstaltungen) ab. Der Arbeitnehmer kennt seine Beschäftigungszeiten im Voraus.

Die Arbeitszeitgestaltung ist im Vertrag festgelegt (Arbeitsplan, Stunden). Dieser Vertragstyp muss den geltenden Tarifverträgen oder Konventionen entsprechen, die die Nutzung von Teilzeitbeschäftigung gestatten. Der Arbeitnehmer behält seine Sozialleistungen, indem er im Laufe des Jahres mehrere Einsätze übernimmt.

Der Vertrag der Umbrella-Gesellschaft

Die Vereinbarung mit einer Umbrella-Company ähnelt einer Dreiecksbeziehung zwischen dem Berater, der Umbrella-Company und dem Kundenunternehmen. Der Berater arbeitet als Freiberufler, profitiert aber vom Angestelltenstatus (Sozialversicherung, Rentenbeiträge, Versicherung). Die administrative und buchhalterische Abwicklung überträgt er der Umbrella-Company.

Diese Vereinbarung bietet dem Berater ein hohes Maß an Autonomie und Sicherheit. Die Managementgebühren werden von der Umbrella-Gesellschaft für die erbrachten Leistungen (Rechnungsstellung, Inkasso, Steuererklärungen) einbehalten. Die Beschäftigung über eine Umbrella-Gesellschaft stellt somit eine Alternative zur Selbstständigkeit dar.

Der offene Bau- oder Projektvertrag

Ein projektbezogener oder operativer Vertrag kommt in bestimmten Branchen (Bauwesen, Ingenieurwesen, IT-Dienstleistungen) zum Einsatz. Er endet mit dem Abschluss eines bestimmten Projekts oder einer bestimmten Maßnahme. Im Gegensatz zu einem befristeten Vertrag wird er auf unbestimmte Zeit geschlossen, sein Ausgang ist jedoch an den Projektabschluss gebunden.

Unternehmen nutzen diese Methode, um flexibel zu bleiben, ohne auf mehrere befristete Verträge angewiesen zu sein. Der Arbeitnehmer profitiert von einem unbefristeten Arbeitsvertrag und hat gegebenenfalls Anspruch auf Bonuszahlungen am Ende des Einsatzes. Die Gültigkeit dieses Vertrags hängt jedoch von den geltenden Tarifverträgen ab, die diese Beschäftigungsform zulassen.

Die Leiharbeit

Zeitarbeit (oder Mitarbeiterüberlassung) bedeutet, dass ein Mitarbeiter vorübergehend an ein anderes Unternehmen „ausgeliehen“ wird. Sie unterliegt strengen Vorschriften, muss gemeinnützig sein (kein Aufschlag auf die Gehaltskosten) und erfordert die Zustimmung des Mitarbeiters.

Dieses Vorgehen kann einem Unternehmen helfen, einen Mitarbeiter in einer ruhigen Phase zu halten und ihn gleichzeitig vorübergehend an eine Partnerorganisation mit einem entsprechenden Bedarf abzuordnen. Der ursprüngliche Arbeitsvertrag bleibt bestehen; lediglich ein Nachtrag formalisiert die Abordnung.

Die Merkmale des Arbeitsvertrags

Was beinhaltet ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag muss folgende wesentliche Angaben enthalten: die Identität der Vertragsparteien, die Berufsbezeichnung, den Arbeitsort, das Gehalt, die Vertragsdauer (bei befristetem oder zeitlich begrenztem Vertrag), etwaige Klauseln (z. B. Versetzungs- oder Wettbewerbsverbot) und die Probezeit. Fehlen diese Angaben, kann der Arbeitnehmer eine Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder eine andere Vergütung beantragen.

Gemäß dem Tarifvertrag können spezifische Klauseln enthalten sein: Boni, Sachleistungen, flexible Arbeitszeiten. Jede Ergänzung, die das Vertragsverhältnis verändert, muss schriftlich vereinbart werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Verpflichtungen der Parteien

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeit bereitzustellen, Löhne zu zahlen, die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten und die gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitszeiten, bezahlter Urlaub, Gleichstellung usw.) einzuhalten. Die Arbeitnehmer ihrerseits erfüllen die mit ihrer Position verbundenen Aufgaben im Rahmen einer hierarchischen Beziehung.

Je nach Branche können zusätzliche Loyalitäts- und Vertraulichkeitsverpflichtungen vereinbart werden (Vertraulichkeitsklausel, Exklusivitätsklausel). Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen kann für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Sanktionen bis hin zur Kündigung bei schwerem Fehlverhalten nach sich ziehen.

Der Fall der Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters

Bei der Einstellung ausländischer Arbeitskräfte in Frankreich ist es unerlässlich, deren Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis zu überprüfen. Die vorherige Meldung der Beschäftigung sowie die Überprüfung bei den zuständigen Behörden sind weiterhin obligatorisch.

Es muss ein formeller Arbeitsvertrag aufgesetzt werden, in dem die Aufenthaltserlaubnis und deren Gültigkeitsdauer genau angegeben sind. Arbeitgeber, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, riskieren Strafen wegen Schwarzarbeit sowie die mögliche Verweigerung oder den Entzug der Zulassung.

Verwaltung eines Arbeitsvertrags

Wie kann man einen Arbeitsvertrag ändern?

Die Änderung eines Arbeitsvertrags kann in bestimmten Fällen die Zustimmung des Arbeitnehmers erfordern. Dies gilt für Änderungen, die einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags betreffen, wie beispielsweise Vergütung, Arbeitsort, Arbeitszeit oder Vertragsart. Daher ist es unerlässlich, die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers einzuholen und anschließend einen Nachtrag zum Vertrag zu erstellen. Ein einfacher Arbeitsplatzwechsel innerhalb desselben geografischen Gebiets kann jedoch in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fallen.

Lehnt der Arbeitnehmer die Vertragsänderung ab, kann der Arbeitgeber den Vertrag unverändert beibehalten oder ein Kündigungsverfahren einleiten. Jeder Fall muss unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Rechtsprechung geprüft werden.

Wie kann ein Arbeitsvertrag ausgesetzt werden?

Die Aussetzung eines Arbeitsvertrags erfolgt, wenn ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit nicht ausüben kann, ohne dass das Arbeitsverhältnis dadurch beendet wird. Dies umfasst bezahlten Urlaub, Krankheitsurlaub, Elternzeit, Unfälle, Streiks sowie Entlassungen, Kurzarbeit oder vorübergehende Betriebsschließungen. Während dieser Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, der Arbeitnehmer erhält jedoch nicht immer sein volles Gehalt.

Das Arbeitsgesetzbuch regelt die Rechte (teilweise oder vollständige Lohnfortzahlung, Sozialversicherungsschutz) und Pflichten (ärztliches Attest, Einhaltung angepasster Arbeitsbedingungen). Nach Ablauf der Suspendierung muss der Arbeitnehmer in seine ursprüngliche Position oder eine gleichwertige Position zurückversetzt werden.

Wie beendet man einen Arbeitsvertrag?

Die Beendigung eines Arbeitsvertrags hängt von dessen Form ab. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es Kündigung, Entlassung (aus wirtschaftlichen oder disziplinarischen Gründen) oder eine einvernehmliche Aufhebung. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag endet der Vertrag zum vereinbarten Datum, es sei denn, eine vorzeitige Beendigung ist genehmigt (schweres Fehlverhalten, gegenseitige Vereinbarung oder Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis).

Jede Art der Kündigung bringt spezifische Rechte und Pflichten mit sich: Kündigungsfrist, Abfindung, Arbeitsbescheinigung und Bescheinigung über die französische Arbeitserlaubnis (France Travail). Bei Unregelmäßigkeiten können Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit rechtlichen Schritten und erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen.

Die Neuklassifizierung des Arbeitsvertrags

Eine Umklassifizierung erfolgt, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag oder ein Zeitarbeitsvertrag als nicht konform angesehen wird. Die Gerichte können das Arbeitsverhältnis dann in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umwandeln. Dieses Risiko besteht, wenn der Grund für die Verwendung eines solchen Vertrags nicht gerechtfertigt ist, die Wartezeit nicht eingehalten wird oder zwingende Klauseln fehlen.

Der Arbeitgeber muss die Rechtmäßigkeit des Vertrags nachweisen: eindeutige Daten, genauer Grund, Unterschrift und Auflistung der Pflichten. Eine Umgruppierung ist kostspielig, da der Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe von mindestens einem Monatsgehalt erhält und möglicherweise Anspruch auf Leistungen eines unbefristeten Arbeitsvertrags hat.

FAQ - Häufige Fragen

Kann ich ohne Angabe von Gründen einen befristeten Vertrag abschließen?

Nein. In Frankreich muss ein befristeter Arbeitsvertrag auf einem rechtlich gültigen Grund beruhen: Vertretung eines abwesenden Mitarbeiters, vorübergehende Arbeitsausweitung, Saisonarbeit oder ein Vertrag für einen bestimmten Zweck. Fehlt ein gültiger Grund, kann der Vertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden.

Wie oft kann ein befristeter Vertrag verlängert werden?

Grundsätzlich kann ein befristeter Vertrag maximal zweimal verlängert werden, bis zu einer Gesamtlaufzeit von 18 Monaten (in bestimmten Fällen 24 Monaten). Jede Verlängerung muss in einem Nachtrag formalisiert und durch die Fortführung des ursprünglichen Vertragszwecks begründet werden.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Probezeit und einer Probezeit?

Die Probezeit ermöglicht es beiden Parteien, die Arbeitsbeziehung zu beurteilen und den Vertrag jederzeit zu kündigen. Die Probezeit (selten und tarifvertragsabhängig) beinhaltet in der Regel einen Positions- oder Funktionswechsel, ohne dass der ursprüngliche Vertrag beendet wird.

Müssen Praktikanten einen Arbeitsvertrag unterschreiben?

Nein. Ein Praktikant ist kein Angestellter und unterzeichnet keinen Arbeitsvertrag, sondern eine dreiseitige Praktikumsvereinbarung (Bildungseinrichtung, Gastunternehmen und Praktikant). Daher hat er nicht dieselben Rechte und Pflichten wie ein Angestellter.

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