Wie erneuerst du den Stiefvater -Versuchszeitraum?

Die Probezeit ist im Berufsleben weit verbreitet und in fast allen Vertragsarten vorgesehen. Ihre Verlängerung kann jedoch komplizierter sein. Wann ist sie möglich? Wie geht man dabei vor? Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Probezeit erfolgreich verlängern.
Der rechtliche Rahmen der Probezeit
Definition und Dauer der Probezeit
Die Probezeit ermöglicht es dem Arbeitgeber, die Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu beurteilen, und dem Arbeitnehmer, seine Eignung für die Stelle zu bestätigen. Laut Arbeitsgesetzbuch ist sie optional und muss im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Die maximale Dauer hängt vom Status des Arbeitnehmers ab und kann durch Tarifverträge oder branchenweite Vereinbarungen angepasst werden.
Bei einem unbefristeten Vertrag (CDI) darf dieser Zeitraum daher folgende Frist nicht überschreiten:
- 2 Monate für Arbeiter und Angestellte,
- 3 Monate für Vorgesetzte und Techniker,
- 4 Monate für Manager.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag beträgt die Probezeit einen Tag pro Vertragswoche. Sofern keine kürzeren Fristen durch Betriebsgewohnheit oder Tarifvertrag festgelegt sind, darf sie folgende Dauer nicht überschreiten:
- 2 Wochen bei einem Vertrag von 6 Monaten oder weniger,
- 1 Monat für einen längeren Vertrag.
Schließlich wird die Dauer von befristeten Arbeitsverträgen durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung festgelegt. Andernfalls darf die Probezeit folgende Fristen nicht überschreiten:
- 2 Tage, wenn die Vertragsdauer höchstens 1 Monat beträgt.
- 3 Tage, wenn die Vertragslaufzeit zwischen 1 und 2 Monaten liegt.
- 5 Tage, wenn die Vertragslaufzeit mehr als 2 Monate beträgt.
Verlängerung und Erneuerung der Probezeit
Eine Verlängerung der Probezeit ist möglich, wenn der Mitarbeiter während der Probezeit teilweise abwesend war. Dies kann beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub bedingt sein; der Grund für die Abwesenheit hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit einer Verlängerung. Die Verlängerung entspricht der Anzahl der Abwesenheitstage und erfolgt automatisch.
Die Probezeit kann nach deren Ablauf verlängert werden. Das Gesetz erlaubt eine einmalige Verlängerung nur, wenn dies im für das Unternehmen geltenden erweiterten Tarifvertrag vorgesehen ist. Eine entsprechende Verlängerungsklausel muss auch im Arbeitsvertrag oder Einstellungsbescheid enthalten sein.
Dies ermöglicht es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Qualifikationen für die Stelle zu bestätigen und die Eignung zu beurteilen. Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung nicht automatisch erfolgt und eine Handlung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers erfordert.
Die Bedingungen für die Verlängerung der Probezeit
Wer entscheidet über die Verlängerung?
In der Praxis trifft die Entscheidung über eine Verlängerung der Probezeit meist der Arbeitgeber, der möglicherweise eine weitere Beurteilung für notwendig hält. Der Arbeitnehmer kann jedoch auch selbst den Wunsch äußern, die Probezeit zu verlängern, wenn er der Ansicht ist, seine Fähigkeiten noch nicht vollständig unter Beweis gestellt zu haben.
Es müssen mehrere Verlängerungsbedingungen erfüllt sein:
- Die Verlängerung der Probezeit muss im Arbeitsvertrag oder im Einstellungsbrief festgelegt werden.
- Es ist durch einen Tarifvertrag oder eine Branchenvereinbarung genehmigt.
- Es ist unbedingt erforderlich, vor Ablauf der anfänglichen Probezeit eine schriftliche Vereinbarung sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers einzuholen.
Andernfalls ist eine Verlängerung unmöglich.
Verlängerungsregeln nach Vertragsart
Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag kann die Probezeit nur einmal verlängert werden, sofern dies durch eine Branchenvereinbarung vorgesehen ist (Artikel L1221-21 des französischen Arbeitsgesetzbuchs). Die maximale Dauer der Probezeit einschließlich Verlängerung beträgt:
- vier Monate für Arbeiter und Angestellte
- sechs Monate für Vorgesetzte und Techniker,
- acht Monate für Manager.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag sieht das Gesetz keine Verlängerung vor, selbst nicht mit beiderseitiger Zustimmung. Das Ende der Probezeit ist daher von Anfang an auf Grundlage der Vertragslaufzeit festgelegt.
Schließlich ist es auch möglich, die Probezeit eines befristeten Arbeitsvertrags zu verlängern. Dieses Verfahren bedarf erneut der Genehmigung durch den für das Unternehmen geltenden Tarifvertrag. Die Verlängerungsdauer muss der ursprünglichen Dauer entsprechen. Darüber hinaus darf die Gesamtdauer des Vertrags, einschließlich der Probezeit, 18 Monate nicht überschreiten.
Kann die Probezeit mehrmals verlängert werden?
Die Probezeit kann daher nur einmal verlängert werden. Eine zweite Verlängerung ist ausgeschlossen, da die gesetzliche Höchstdauer überschritten ist. Das Arbeitsgesetzbuch und zahlreiche Tarifverträge legen fest, dass die Probezeit befristet bleiben und keine verdeckte prekäre Beschäftigung darstellen darf.
Wie kann die Verlängerung angekündigt und formalisiert werden?
Kündigungsfrist
Grundsätzlich gibt es keine Kündigungsfrist für die Verlängerung der Probezeit. Sie sollten jedoch Ihren Tarifvertrag konsultieren, da dieser gegebenenfalls eine solche Frist vorsieht. Die Verlängerung ist nur gültig, wenn sie vor Ablauf der Probezeit mitgeteilt und unterzeichnet wird.
Schreiben Sie einen Verlängerungsbrief
Enthält der Tarifvertrag keine Regelung zu diesem Thema, kann der formelle Antrag auf beliebige Weise gestellt werden. Üblicherweise erfolgt dies durch eine schriftliche Mitteilung. Alternativ kann die antragstellende Partei (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) ein Verlängerungsschreiben verfassen.
Dieses Dokument kann dann per Einschreiben mit Rückschein versandt oder persönlich übergeben werden. Alternativ kann es auch per E-Mail mit Rückschein oder per elektronischer Signatur versendet werden.
In diesem Schreiben muss Folgendes erwähnt werden:
- Das ursprüngliche Enddatum der Probezeit
- Die zusätzliche Zeit
- Der Grund (weitere Beurteilung, Beobachtungsbedarf)
Um die Verlängerung des Arbeitsvertrags zu sichern und Streitigkeiten zu vermeiden, ist die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich. Diese Zustimmung kann nicht durch eine einfache Unterschrift auf einem vom Arbeitgeber erstellten Dokument abgeleitet werden. Der Arbeitnehmer könnte beispielsweise schreiben: „Verlängerung meiner Probezeit genehmigt.“ Verweigert der Arbeitnehmer die Zustimmung, kann der Arbeitgeber die Probezeit beenden und somit das Arbeitsverhältnis beenden.
Es ist zu beachten, dass Arbeitnehmer, deren Antrag von ihnen selbst stammt, zusätzlich die schriftliche Zustimmung ihres Arbeitgebers einholen müssen. Verweigert der Arbeitgeber die Zustimmung, verlängert sich die Probezeit bis zum ursprünglich geplanten Enddatum, und der Arbeitnehmer kann das Angebot einer Festanstellung annehmen. Er hat außerdem die Möglichkeit, die Probezeit und damit den Arbeitsvertrag vorzeitig zu beenden.
Formalisieren Sie die Verlängerungsvereinbarung
Sobald beide Parteien der Verlängerung der Probezeit zugestimmt haben, muss die Vereinbarung formalisiert werden. Es gibt zwei mögliche Szenarien:
- Der Arbeitsvertrag sieht die Möglichkeit der Verlängerung der Probezeit vor: Dank der bestehenden Verlängerungsklausel ist kein Nachtrag erforderlich. Eine schriftliche Vereinbarung beider Parteien, mit Unterschriften und einer Annahmeerklärung, genügt.
- Der Arbeitsvertrag sieht keine Verlängerung der Probezeit vor; ein Nachtrag ist daher unbedingt erforderlich. Wie das Arbeitsgesetzbuch festlegt, wird eine Verlängerung nicht vermutet; sie muss ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. Für die Gültigkeit des Nachtrags ist die Ergänzung des Vertrags um diesen spezifischen Zusatz zwingend notwendig.
Kann die verlängerte Probezeit beendet werden?
Ja, die Probezeit kann auch nach einer Verlängerung beendet werden, sofern die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt sind. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können sie jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, müssen jedoch die gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten.
Auf Initiative des Arbeitgebers variiert diese Kündigungsfrist zwischen 24 Stunden (bei weniger als 8 Tagen Betriebszugehörigkeit) und einem Monat (nach 3 Monaten Betriebszugehörigkeit). Arbeitnehmer ihrerseits müssen eine Kündigungsfrist von 48 Stunden einhalten, die sich bei weniger als 8 Tagen Betriebszugehörigkeit auf 24 Stunden verkürzt.
Hüten Sie sich jedoch vor möglichen Missbräuchen, die diese Kündigung als ungerechtfertigte Entlassung oder missbräuchliche Kündigung neu einstufen und zur Zahlung einer Entschädigung führen könnten.
FAQ - Häufige Fragen
Verlängert sich die Probezeit automatisch?
Nein, eine automatische Verlängerung ist ausgeschlossen. Die Verlängerungsklausel muss im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag klar formuliert sein. Sie bedarf anschließend einer schriftlichen Bestätigung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ohne diese Voraussetzungen kann die Probezeit nicht rechtmäßig verlängert werden.
Kann ich nach einer Probezeit Arbeitslosengeld beantragen?
Wenn die Probezeit auf Initiative des Arbeitgebers endet:
- Wenn Sie in den ersten 65 Arbeitstagen Ihres vorherigen Arbeitsvertrags nicht durch Kündigung beendet wurden, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Wenn Sie in den ersten 65 Tagen gearbeitet haben und Ihren vorherigen Job gekündigt haben, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Nach den ersten 65 Arbeitstagen haben Sie unabhängig von den Umständen der vorherigen Beendigung Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Endet die Probezeit auf Initiative des Arbeitnehmers, gilt dies als Kündigung und berechtigt daher nicht zum Bezug von Arbeitslosengeld. Es gibt einige Ausnahmen, die Sie auf der Website von France Travail finden.
Welche Rechte habe ich während meiner Probezeit?
Während der Probezeit bleiben Ihre Arbeitnehmerrechte (z. B. Zugang zur Sozialversicherung, bezahlter Urlaub) bestehen. Sie können Ihre Stelle ohne Angabe von Gründen verlassen, genauso wie der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden kann. Der Arbeitgeber muss Sie jedoch benachrichtigen, wenn die Probezeit eine bestimmte Dauer überschreitet. Weitere Informationen zu Ihren Beschäftigungsbedingungen erhalten Sie bei der Arbeitnehmervertretung oder im Tarifvertrag.

.png)